Rechtsanwältin
Elga Eisenschink
Ihre Spezialistin für Familienrecht und Strafrecht (Opfervertretung und Strafverteidigung)
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Elga Eisenschink
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Gerät eine Ehe in eine so schwere Krise, dass einer oder beide Partner an Trennung und Scheidung denken, dann sind eine Reihe von Fragen zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen zu klären.
Zunächst ist zu prüfen, ob und inwieweit ein Verständigungswille mit dem anderen Partner vorhanden ist. Denn diesem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass einvernehmliche Regelungen nicht nur die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Partner besser berücksichtigen können, sondern vor allem eine respektvolle Trennung und Scheidung in gegenseitiger Achtung ohne zusätzliche Verletzungen ermöglicht.
Wenn eine solche Einigung zeitnah nicht möglich erscheint, werden die Ansprüche dem anderen Eheteil gegenüber geltend zu machen und deren Durchsetzung gegebenenfalls gerichtlich geboten sein.
Im Scheidungsverfahren gibt es einen gemeinsamen Anwalt nicht. Das anwaltliche Berufsrecht ist insoweit richtigerweise streng. Eheleute im Scheidungsverfahren haben stets widersprüchliche Interessen, auch wenn sie sich in vielen Punkten einig sind. Der Rechtsanwalt darf nur einen der beiden Eheleute beraten und vertreten. Das gilt auch für das Ehescheidungsverfahren, in dem der antragstellende Ehegatte zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss. In dieser Mindestbesetzung kann ein Ehescheidungsverfahren durchgeführt werden, wenn der Antragsgegnerehegatte keine eigenen prozessualen Anträge stellt. Das Scheidungsverfahren kann dann durchgeführt werden, ohne dass der Ehegatte einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt.
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